Steuerbonus

So können Sie bei den Ausgaben für Handwerksleistungen sparen

Abbildung Steuerbonus

Weil wir auch nichts zu verschenken haben, möchten wir Sie informieren, wie Sie bei unseren Handwerksleistungen bares Geld sparen können. Mit dem Konjunkturpaket 2009 wurde auch die Verdoppelung des Steuerbonus für Handwerksleistungen beschlossen.

Für Sie heißt das konkret, dass alle Handwerksleistungen in privat genutzten Wohnungen und Häusern ab 2009 bis zu 20% von 6.000 EUR von der Steuerschuld abgesetzt werden können.

Geltungsbereich des Bonus

  • Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Arbeits- und Fahrkosten

Voraussetzung

Die Bezahlung der Handwerksleistungen muss per Überweisung erfolgen. Eine Barzahlung – auch mit Quittung - wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Die Rechnung muss aufgeschlüsselt sein in a) Lohnkosten und b) andere Kosten. Wir stellen Ihnen gern eine Bestätigung über den Arbeitslohn bzw. Fahrtkosten aus. Sprechen Sie uns an!